Manchem wird die Szene aus dem Roman "Die
Jury" von John Grisham im Gedächtnis sein, in der der verbitterte
Vater die Vergewaltiger seiner kleinen Tochter im Gerichtsgebäude erschießt.
Auch wenn es nicht mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien im Einklang
steht, will ich meine uneingeschränkte Sympathie und Zustimmung zu diesem
Fall von Selbstjustiz nicht verheimlichen, womit ich mir den Weg in den
Ethikrat wohl endgültig verbaut haben dürfte. Und dabei bin ich dieser
Tage über ein Thema gestolpert, welches durchaus einen kleinen Plausch
in eben diesem Rat wert wäre: am 23 Mai 2012 wurde in Korea einem gewissen
Park nach wiederholten Delikten die chemische Kastration von einem Richter
verordnet (Irgend wo muss doch hier die "Daumen hoch" Schaltfläche
sein). Der bekommt nun alle paar Monate sein Cocktail, wird wohl fett und
Antriebslos und mit ein wenig Glück befreit er nach einer Weile die Gesellschaft
von seiner Anwesenheit mittels Selbstmord ... Nebenwirkungen sind eben
der Nachteil von Medikamenten. Daher wäre eine irreversible Methode in
diesem Fall gewiss besser. Zu meinem Erstaunen wird die Kastration unter
Zustimmung des Verurteilten sogar in Deutschland in Einzelfällen angewandt. Wohlgemerkt, bei uns
ist die Zustimmung erforderlich. Ich hätte wenig ethische Bedenken, die
Brüder ohne Zustimmung ans Messer zu liefern, also eine gelungene Mischung
aus der koreanischen und unserer Rechtsprechung anzuwenden. Wie bitte,
inhuman, nicht vertretbar? OK, will mal nicht so sein. Dann eben unter
Betäubung.
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